Navigation oben Navigation unten

magische Glaskugel:

StartSeite
Online:
1
Besucher heute:
20
Besucher gesamt:
155.873
Besucher pro Tag: Ø
31
Zählung seit:
 11.01.2011
Drachenfrey > Cons > Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Zustandekommen des Vertrages
1. Vertragspartner sind der Teilnehmer und die Gruppe Drachenfrey, nachfolgend als Veranstalter bezeichnet.
2. Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Spielers und der Anmeldebestätigung des Veranstalters.

§ 2 – Platzreservierung
Aus dem Vertrag ergibt sich die Verpflichtung des Spielers den Teilnehmerbeitrag an den Veranstalter zu entrichten. Dem Spieler wird erst nach Zahlungseingang verbindlich ein Platz bei der Con reserviert. Die Zahlung am Ort der Veranstaltung ist ausgeschlossen (ausgenommen NSC, siehe § 8 Abs. 3).

§ 3 – Regelwerk
1.  Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung mit Charakterbild zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.
2.  Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

§ 4 – Sicherheit
1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.
2. Jeder Teilnehmer ist sich der Natur dieser Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, gespielte Kampfhandlungen, hektische Szenen, offenes Feuer, geringe Beleuchtung etc.).
3. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
4.  Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
5.  Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
6.  Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von LiveRollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
7.  Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
8.  Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
9.  Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
10. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist aus Jugendschutzgründen erst ab 18 Jahren gestattet.

§ 5 Verpflegung
1. Die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Verpflegung muss bei der Anmeldung zusätzlich gebucht werden.
2. Innerhalb von 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist die Buchung von Verpflegung nicht mehr möglich.
3. Einmal gebuchte Verpflegung kann nicht storniert werden.

§ 6 – Haftung
1.  Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
2.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§ 7 – Urheberrecht an Aufzeichnungen
1.  Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
2.  Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
3.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
4.  Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5.  Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§ 8 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Aus-
schluss von der Veranstaltung
1.  Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
2.  Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 wird ab 8 Wochen vor der Veranstalltung, eine Stornogebühr von 15,00 Euro fällig. Bei Rücktritt des Teilnehmers innerhalb von vier Wochen vor dem Termin der Veranstaltung wird die Stornogebühr auf 30,00 Euro erhöht. Ab zwei Wochen vor dem Termin ist keine Rückerstattung der Gebühren mehr möglich.
3. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach § 1 zustande, so mindert sich die Stornogebühr auf 5 Euro.
4.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben.

§ 9 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
1.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 15,– fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Un-
kosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
2.  Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.
3.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
4.  Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 10 – NSC-Klausel
1.  Der NSC (Nicht-Spieler-Charakter) ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
2.  NSC, die aus Gründen von § 3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des Spieler-Beitrags in Anspruch genommen werden.
3. Conzahlungen (Zahlung des Teilnehmerentgeltes am Veranstaltungsort) sind für NSC ausdrücklich gestattet.

§ 11 – Rabatte
1.  Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter
ausdrücklich ausgenommen.
2.  Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
3. Sanitäter bekommen nach Vorlage (Kopie) ihrer Ausbildungsbestätigung den in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Rabatt eingeräumt.

§ 12 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
1.  Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
2.  Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).
3.  Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.

§ 13 – Sonstiges
1. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
2. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
3. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.